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VG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2022 – 3 K 7947/21

VG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2022 – 3 K 7947/21

Bei der Auflösung von öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung ist die Auflösung am verfassungsrechtlichen Maßstab der Aufrechterhaltung des gemeindlichen Aufgabenbestandes zu messen.

Amtliche Leitsätze:

  1. Bei dem Großmarkt Düsseldorf handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung mit kulturellem, sozialem und traditionsbildendem Hintergrund im Sinne des "Weihnachtsmarkturteils" des Bundesverwaltungerichts vom 27. Mai 2009 - 8 C 10.08 -.
  2. Das "Weihnachtsmarkturteil" gilt (entgegen dem Verwaltungsgericht Augsburg und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof) nicht nur für den "Privatisierungsfall", sondern auch für den "Auflösungsfall".
  3. Das "Weihnachtsmarkturteil" führt nicht zu einer "Versteinerung" oder "Zementierung" der einmal durch eine Gemeinde getroffenen Einrichtungsentscheidung, weil die verpflichtende Zielrichtung der Selbstverwaltungsgarantie der Abwägung mit anderen Belangen zugänglich ist; bei einem "Rückzug" der Gemeinde ergibt sich jedoch eine besondere Begründungspflicht.

Urteil frei zugänglich.