Mehrere Gerichte stellten in Eilverfahren bereits fest, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-und-Nasenbedeckung im ÖPNV sowie in Ladengeschäften zwecks Eindämmung der COVID-19-Pandemie keinen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff darstellt. Die Entscheidungen im Einzelnen:
Beschluss des VG Hamburg frei zugänglich
Beschluss des VGH Hessen frei zugänglich
Beschluss des VerfGH Berlin frei zugänglich
Beschluss des VGH München frei zugänglich
Beschluss des OVG Bremen frei zugänglich