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VG Hannover, Beschluss vom 27.03.2020 – 15 B 1968/20

VG Hannover, Beschluss vom 27.03.2020 – 15 B 1968/20

Einstweiliger Rechtsschutz: Menschliche Gesundheit überwiegt im Zweifel Versammlungsfreiheit.

Amtlicher Leitsatz:

Bei offenen Erfolgsaussichten der Klage überwiegt im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung das Schutzgut der menschlichen Gesundheit und des Lebens gegenüber der Versammlungsfreiheit. 

Beschluss frei zugänglich