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VG Würzburg, Beschluss vom 15.07.2022 – W 2 E 22.1181

VG Würzburg, Beschluss vom 15.07.2022 – W 2 E 22.1181

Die Einstufung eines Liedes als sexistisch stellt mangels konkreter Regelungswirkung keinen Verwaltungsakt dar.

Leitsatz der Redaktion:

Wehrt sich ein Künstler durch Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen das Verbot ein bestimmtes Lied, bei einem Volksfest abspielen zu dürfen, so ist der Antrag mangels vorliegen eines Verwaltungsaktes abzulehnen. 

 

Urteil frei zugänglich.