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VGH Mannheim, Beschluss vom 16.03.2021 – 1 S 751/21

VGH Mannheim, Beschluss vom 16.03.2021 – 1 S 751/21

Quarantänepflicht für "Kontaktperson der Kontaktperson" außer Vollzug gesetzt.

Aus der Pressemitteilung:

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss von gestern einem Eilantrag gegen die Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontaktperson" eines mit einer Virusvariante Infizierten stattgegeben (...). Zur Begründung führt er u.a. aus, für die angefochtene Regelung bestehe voraussichtlich keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.

Pressemitteilung vom 17.03.2021