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VGH München, Beschluss vom 11.06.2019 – 10 CS 19.684

VGH München, Beschluss vom 11.06.2019 – 10 CS 19.684

Zustandsstörer im Hinblick auf mit Eichenprozessionsspinner befallenen Baum.

Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem ein von Eichenprozessionsspinnern befallener Baum steht, kann als Zustandsstörer zur fachkundigen Entfernung des Baumes verpflichtet werden.

Beschluss frei zugänglich

Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung finden Sie bei der Hanover Law Review.