FG Hannover, Urteil vom 06.09.2018 – 1 K 10041/15

Ausfall von Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Tonnagebesteuerung.

Amtlicher Leitsatz:

Fällt die Forderung eines Kommanditisten aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer typisch stillen Beteiligung wegen Vermögenslosigkeit der KG aus, so ist der entstehende Verlust im Rahmen der Tonnagebesteuerung mit dem pauschal nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abgegolten. 

Urteil frei zugänglich