Praktikumswegweiser

Dein Jurastudium öffnet nicht nur die Türen zu Vorlesungen und Klausuren, sondern auch zu spannenden Praktika, die einen essentiellen Teil deiner Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung darstellen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 a–c NJAG; siehe auch § 14 NJAVO).

Was gilt es zu beachten?

Du musst jeweils vier Wochen lang ein Praktikum bei
a) einem Amtsgericht,
b) einer Verwaltungsbehörde und
c) einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung ableisten.

Du entscheidest die Reihenfolge und den Ort deiner Praktika. Die zeitliche Abwicklung erfolgt in den Semesterferien, mit dem Start nach dem Vorlesungsschluss des zweiten Semesters. In Ausnahmefällen kann eine Freistellung von den Pflichtpraktika erfolgen; das Landesjustizprüfungsamt entscheidet über den entsprechenden Antrag. Denke voraus! Nutze die vorlesungsfreie Zeit, um bereits zwischen dem zweiten und dritten Semester dein erstes Praktikum zu beginnen. Die weiteren Praktika sollten in den darauf folgenden Semesterferien stattfinden. Bedenke, dass mit dem Examen die Zeit knapper wird. Plane und bewirb dich frühzeitig für die besten Praktikumsstellen.

  • Fakultätskarrieretag

    Eine Möglichkeit, Praktikumsplätze zu finden, bietet der Fakultätskarrieretag, der jährlich im April auf dem Conti-Campus stattfindet. Dort stellen sich viele interessante regionale sowie nationale Unternehmen und Anwaltskanzleien/Sozietäten vor. Erste Kontakte können in persönlichen Gesprächen geknüpft werden, so dass Sie anschließend eine Ansprechperson kennen, an die Sie Ihre Bewerbung adressieren können.

  • ADVO-Z-Programm

    Für das Juristische Anwaltspraktikum bietet das ADVO-Z-Programm seinen Teilnehmenden den Kontakt zu einer Reihe von Partnerkanzleien und -sozietäten.

  • Legal Clinic

    Die Teilnahme an der Legal Clinic kann als Anwaltspraktikum angerechnet werden, sofern die Mitarbeit über zwei Semester läuft.

  • Tipps und Tricks

    Dein Praktikum im Amtsgericht oder in einer Verwaltungsbehörde - das Du nicht unbedingt in Hannover, sondern beispielsweise auch in Ihrem Heimatort absolvieren kannst - kann auch in einer sog. Gruppenarbeitsgemeinschaft erfolgen (§ 15 NJAVO). Das bedeutet, dass Du mit 15 bis 20 Studierenden gemeinsam die Praktikumszeit verbringst und ein festes Programm absolvierst. Bei den Amtsgerichten, die in der Regel nur noch Gruppenarbeitsgemeinschaften bzw. Gruppenpraktika anbieten, wirst Du z. B. gemeinsam Verhandlungen besuchen und Einblicke in den Arbeitsablauf des Gerichts erhalten. Vorteil der Gruppenpraktika ist, dass Du dich dafür „nur“ rechtzeitig anmelden und auf diese Weise den Praktikumsplatz sichern musst. Nähere Einzelheiten zu den Terminen und zur Anmeldung sind auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte bzw. der jeweiligen Verwaltungsbehörde zu finden.
    Besonders in der Verwaltung bietet es sich vor der Versendung einer Bewerbung an, telefonisch abzuklären, ob für den fraglichen Zeitraum überhaupt noch ein Praktikumsplatz frei ist. Die Ministerien haben einen großen Zulauf, so dass der Praktikumsplatz mindestens ein halbes Jahr vor Praktikumsbeginn gesichert werden sollte. Gleiches gilt für große Sozietäten und Wirtschaftsunternehmen. Bei den kleineren bis mittelgroßen Anwaltskanzleien vor Ort reicht ggf. auch ein Vorlauf von ein bis zwei Monaten.