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Insolvenz & Restrukturierung 2019
Am 1. Oktober 2019 war der Auftakt der Workshopreihe „Insolvenz und Restrukturierung“, die fortan vierteljährlich vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht ausgetragen wird.
Die Auftaktver-anstaltung unter der Leitfrage „Ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter?“ beschäftigte sich mit rechtspolitisch hoch brisanten Fragen um die Implementierung von Berufszulassungs- und Berufs-ausübungsregelungen für den Berufsstand der InsolvenzverwalterInnen. Das eingangs vorgetragene Impulsreferat von Rolf Pohlmann ebnete allen TeilnehmerInnen den Einstieg in die Thematik. Als Mitglied des Insolvenzrechtsausschusses der BRAK konnte Herr Pohl-mann nicht nur den aktuellen Stand der Debatte wiedergeben, sondern auch die jüngste BRAK Mitteilung näher erörtern, in der sich für eine regionale Kammerlösung ausgesprochen wurde. Promotionsstudent Konrad Thibaut trug als Replik, und unter Hinweis auf die von Kluth geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken am dezentralen Modell, den Vorschlag eines zentralen Modells einer bundesweit zuständigen Insolvenzverwalterkammer an.
Hiermit war der Startschuss für eine lebhafte Diskussion unter den teilnehmenden Experten aus der Anwaltschaft, Richterschaft, Wissenschaft und den Vertretern der Verbände gegeben. Unter der Moderation von Dr. Rainer Eckert wurde die derzeitige Lage analysiert, verschiedene Modelle verglichen und Vor- und Nachteile abgewogen. Hierbei wurden verfassungsrechtliche Aspekte ebenso diskutiert wie praktische Erwägungen und binnenorganisatorische Fragen. Da die Veran-staltung auch für Studierende geöffnet ist, konnten auch einige interessierte Besucher den Gedan-kenaustausch mitverfolgen und hierbei einen tiefen Einblick in die rechtspolitischen Entwicklungen des Insolvenzrechts erhalten. Die anregenden Gespräche wurden im Anschluss an die Diskussion bei einem Imbiss und einem kleinen Umtrunk fortgeführt, sodass der Workshop seinen Ausklang in lockerer Atmosphäre fand.
Programm Insolvenz & Restrukturierung 2019