Leitsatz der Pressemitteilung des BAG:
Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen.
Zur Umsetzung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen können Arbeitgeber:innen eine Corona-Testpflicht anordnen.
Leitsatz der Pressemitteilung des BAG:
Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen.
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