Der Fakultätsrat entscheidet nach § 44 NHG in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungs- Promotions-, Habilitations- und Zugangsordnungen. Des Weiteren berät er über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät, in Fragen zur Einführung, wesentlichen Änderungen und Schließung von Studiengängen und vertritt die Entscheidungen gegenüber dem Präsidium.
Der Fakultätsrat tagt hochschulöffentlich und besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern nach Gruppen der Hochschullehrenden, der Studierenden, der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung zusammen. Die Dekanin oder der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz.
Sitzungen
Die Fakultätsratssitzungen finden derzeit per Videokonferenz statt. Wer als Zuhörerin oder Zuhörer teilnehmen möchte, kann sich für die Zugangsdaten an das Dekanat wenden.
Mitglieder des Fakultätsrats
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Dekanin/Dekan
Faculty Council, Faculty of Law
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Studiendekanin/Studiendekan
Faculty Council, Faculty of Law
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Vertr. der Professorinnen/Professoren
Faculty Council, Faculty of Law
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Vertr. der Studierenden
Faculty Council, Faculty of Law
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Vertr. der wiss. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Faculty Council, Faculty of Law
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Vertr. der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Faculty Council, Faculty of Law