Fakultätsrat

Der Fakultätsrat entscheidet nach § 44 NHG in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungs- Promotions-, Habilitations- und Zugangs­ord­nungen. Des Weiteren berät er über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät, in Fragen zur Einführung, wesentlichen Änderungen und Schließung von Studiengängen und vertritt die Entscheidungen gegenüber dem Präsidium.

Der Fakultätsrat tagt hochschulöffentlich und besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern nach Gruppen der Hochschullehrenden, der Studierenden, der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung zusammen. Die Dekanin oder der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz.

Sitzungen

Hinweis zur Teilnahme an den Sitzungen

Die Fakultätsratssitzungen finden derzeit per Videokonferenz statt. Wer als Zuhörerin oder Zuhörer teilnehmen möchte, kann sich für die Zugangsdaten an das Dekanat wenden. 

Die Protokolle der vergangenen Fakultätsratsitzungen finden Sie im Beschäftigtenportal.

Mitglieder des Fakultätsrats