Der Fakultätsrat entscheidet nach § 44 NHG in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungs- Promotions-, Habilitations- und Zugangsordnungen. Des Weiteren berät er über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät, in Fragen zur Einführung, wesentlichen Änderungen und Schließung von Studiengängen und vertritt die Entscheidungen gegenüber dem Präsidium.
Der Fakultätsrat tagt hochschulöffentlich und besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern nach Gruppen der Hochschullehrenden, der Studierenden, der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung zusammen. Die Dekanin oder der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz.
Sitzungen
Die Fakultätsratssitzungen finden derzeit per Videokonferenz statt. Wer als Zuhörerin oder Zuhörer teilnehmen möchte, kann sich für die Zugangsdaten an das Dekanat wenden.
Mitglieder des Fakultätsrats
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Dekanin/Dekan
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
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Studiendekanin/Studiendekan
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
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Vertr. der Professorinnen/Professoren
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Petra Buck-HeebProf. Dr. Hermann ButzerProf. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M.Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M. (Columbia), Maître en droitProf. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford)Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M. (LSE)Prof. Dr. Sascha Ziemann -
Vertr. der Studierenden
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
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Vertr. der wiss. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dipl. Jur. Jasmin WulfDr. Johannes von Zastrow -
Vertr. der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät