Studienkommission

An der Juristischen Fakultät besteht als Ständige Kommission für Lehre und Studium nach § 45 NHG eine Studienkommission. Ihre stimmberechtigten Mitglieder sind mindestens zur Hälfte Studierende. Den Vorsitz führt die Studiendekanin bzw. der Studiendekan ohne Stimmrecht. Die Studienkommission ist vor Entscheidungen des Fakultätsrats in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Der Fakultätsrat hat ihre Empfehlungen zu würdigen und seine Stellungnahme zu dokumentieren; er kann einzelne Entscheidungen auf die Studienkommission übertragen.

Mitglieder der Studienkommission