Schwerpunktstudium

© Juristische Fakultät Hannover

Die Regelungen des § 5a DRiG und § 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert. Für letztere wird von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf sowie zu den angebotenen Schwerpunktbereichen.

Die Schwerpunktbereiche

Es werden folgende Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen angeboten:  

Anmeldung zum Schwerpunktstudium

Anmeldung für das Schwerpunktstudium möglich vom

15. Januar - 1. März 2025

für das Sommersemester 2025

Prüfungsamt
der Juristischen Fakultät
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Königsworther Platz 1
30167 Hannover
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