Schwerpunktbereich 1 verknüpft die Grundlagenfächer mit den Fächern Familien- und Erbrecht.
Die Regelungen des § 5a DRiG und § 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung (ehemaliges Staatsexamen) in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert und für letztere von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten werden muss.
Die Schwerpunktbereiche
Die Juristische Fakultät bietet folgende Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen an:
Ansprechperson


Ass. iur. Kerstin Wagner
Programme Coordinator
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Königsworther Platz 1
30167 Hannover
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Ass. iur. Kerstin Wagner
Programme Coordinator