Schwerpunktbereich 1 vermittelt grundlegende und vertiefende Kenntnisse im Versicherungsrecht und im Medizinrecht.
Die Regelungen des § 5a DRiG und § 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert. Für letztere wird von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf sowie zu den angebotenen Schwerpunktbereichen.
Die Schwerpunktbereiche
Es werden folgende Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen angeboten:
Anmeldung zum Schwerpunktstudium
Anmeldung für das Schwerpunktstudium möglich vom
15. Januar - 1. März 2025
für das Sommersemester 2025
Prüfungsamt
der Juristischen Fakultät
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Königsworther Platz 1
30167 Hannover
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Prüfungsamt
der Juristischen Fakultät