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Newsletterausgabe #5 vom 13. Juli 2020

Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe unseres Newsletters! Wir starten wie gehabt mit einem Editorial und freuen uns diesmal über einen Beitrag von Herrn Prof. Dr. Felipe Temming. Außerdem haben wir wieder die Neuigkeiten der vergangenen 14 Tage, jeweils einen Rückblick auf zwei Veranstaltungen, einige Veranstaltungstermine sowie einen kleinen Überblick über aktuelle Rechtsprechung zusammengetragen. Wir wünschen eine gewinnbringende Lektüre! Falls Sie den Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie das hier nachholen. — Das Web-Team der Juristischen Fakultät Hannover

Corona: Eine Bewährungsprobe für das Arbeitsrecht

Liebe Studierende,
liebe Mitglieder der Fakultät,

das Corona-Virus hält seit spätestens Januar 2020 die Welt in Atem und ist mit seinen vollen Auswirkungen in Deutschland angekommen. Nicht nur das normale gesellschaftliche Leben ist dadurch massiv eingeschränkt. Auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen vor gewaltigen Herausforderungen, um der aktuellen Krise Herr zu werden. Viele Arbeitgeber können aus wirtschaftlichen Gründen keine Arbeit mehr anbieten. Kurzarbeit ist auf ein Allzeitrekordhoch geschnellt, um ein vielfaches höher als zur Finanzkrise 2009. Viele Arbeitnehmer sind wegen behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung nicht fähig, die geschuldete Arbeit zu leisten. Die schulische und kindergärtliche Infrastruktur ist bis auf einen Notbetrieb wochenlang weggebrochen. Arbeitnehmer hängen davon ab, wenn deren Kinder (während der Arbeitszeit) zu betreuen sind und familiäre Unterstützung ausfällt, bspw. weil es sich bei den Großeltern um eine Risikogruppe handelt. Es kommt zu zahlreichen Arbeitsausfällen und wirtschaftlichen Schieflagen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem sind die Arbeitnehmer auf einen wirksamen Arbeits- und Infektionsschutz durch den Arbeitgeber angewiesen, um der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Bei allem Arbeitseinbruch ist aber auch klar, dass die Versorgung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet werden muss. Das gilt vor allem in systemrelevanten Bereichen, wo die Erbringung der Arbeitsleistung somit unabdingbar ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gefordert wie nie zuvor, wobei das gesamte Ausmaß der noch andauernden Krise nicht absehbar ist. Die gemeinsame Konstante aller taktischen und strategischen Maßnahmen ist die Hoffnung auf einen Impfstoff gegen einen Virus, der sich wegen seiner weltweiten Ausbreitung wahrscheinlich nicht mehr ausrotten lässt. In solchen Krisenzeiten ist auch das Arbeitsrecht gefragt. Es stellt erneut unter Beweis, dass es kein Schönwetterrecht ist, sondern Grundlage harter Entscheidungen ist, die möglichst sozial abzufedern sind. Mit Augenmaß versuchen die beteiligten Akteure daher, einen Mittelweg zwischen Eindämmung der Infektionsrisiken, Schutz des Arbeitnehmers sowie Aufrechterhaltung des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft zu finden. In den Blick nehmen müssen sie dabei auch das neue „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (IfSG), welches zahlreiche Vorschriften und Befugnisse enthält, die das Arbeitsrecht beeinflussen. Es wurde jüngst im Mai dieses Jahres erneut reformiert. Arbeitnehmer können danach nicht nur unmittelbar durch zahlreiche behördliche Anordnungen betroffen werden (bspw. Quarantäne, berufliches Tätigkeitsverbot). Auch mittelbar spüren sie die Folgen dieses Gesetzes, wenn sie deswegen in Betreuungsnotstand geraten, weil – wie weiter oben angerissen – Gemeinschaftseinrichtungen, wie insbesondere Schulen und Kindertagesstätten, geschlossen werden. Der dann eintretende Konflikt mit ihrer primären Arbeitspflicht aus dem Arbeitsvertrag ist manifest und muss aufgelöst werden. Auf der sekundären Ebene erwartet die Arbeitnehmer ein fragmentarisches Sicherheitsnetz, das die wirtschaftlichen Einbußen teilweise finanziell kompensiert. Das IfSG leistet hierzu einen wichtigen subsidiären Beitrag (vertiefend Temming, in: Kluckert (Hrsg.), Das neue Infektionsschutzrecht*, 2020, § 16). Man wird bei der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie nicht vorhersehen können, vor welche weiteren rechtlichen und tatsächlichen Probleme die Arbeitswelt und damit verbunden auch das Arbeitsrecht mit seinen infektionsschutzrechtlichen Einschnitten gestellt werden. Diskussionen in Politik und Wirtschaft kreisen insbesondere um das Kurzarbeitergeld. Zudem kündigte das BMAS an, ein Recht des Arbeitnehmers auf Homeoffice einzuführen. Es bleibt daher abzuwarten, zu welchen Maßnahmen der Gesetzgeber sich in Zukunft aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gezwungen sieht oder welche arbeitsrechtlichen Regeln gewissenmaßen als Nebenprodukt der Corona Krise beiläufig entstehen werden. Die Situation beweist jedenfalls eindrucksvoll, dass das Arbeitsrecht nicht ohne Grund als Nervenzentrum des Wirtschaftsrechts bezeichnet werden kann.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen - den Umständen entsprechenden - schönen und hoffentlich erholsamen Sommer. Bleiben Sie gesund!     

Felipe Temming

 

*Das zitierte Praxishandbuch "Das neue Infektionsschutzrecht" ist ab sofort auch im Sortiment der Technische Informationsbibliothek (TIB) auf dem Conti-Campus enthalten. Sie finden es hier im TIB-Katalog

 


Neuigkeiten

Bibliothek erweitert die Öffnungszeiten auf dem Conti-Campus

Die Technische Informationsbibliothek (TIB) hat die Öffnungszeiten am Standort Conti-Campus erweitert: Die Ausleihe, einschließlich Anmeldung, sowie die Lesesäle am Conti-Campus sind wieder von montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Weiterlesen...

Studium der Rechtswissenschaften in Hannover: Bewerbungsfrist verlängert

Seit Juni ist die Bewerbungsphase für das Studium der Rechtswissenschaften sowie alle weiteren Studiengänge der Juristischen Fakultät an der Leibniz Universität Hannover eröffnet! Die Bewerbung für Rechtswissenschaften (Staatsexamen) und die Bachelorstudiengänge ist in diesem Jahr ausnahmsweise bis zum 20. August möglich. Weiterlesen...

Examensgerecht: Initiative von wiss. Mitarbeitenden der Fakultät bereitet Rechtsprechung examensgerecht auf

Examensgerecht soll für das Studium, insbesondere für die Examensvorbereitung aktuelle und relevante Entscheidungen präsentieren. Damit sie einen möglichst hohen Lernerfolg versprechen, werden die Entscheidungen in (klausurähnlichen) Sachverhalten und mit gutachterlicher Lösung aufbereitet und Interessierten kostenlos zur Verfügung gestellt. Weiterlesen...

HannES Examensklausurenkurs: Abgabe der Probeklausuren wieder handschriftlich möglich

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, trotz der aktuellen Situation unter möglichst realistischen Bedingungen das Schreiben von Examensklausuren zu üben, ist es ab sofort wieder möglich, die Probeklausuren im HannES Examensklausurenkurs handschriftlich, aber eingescannt abzugeben. Die Abgabe muss dabei weiterhin per Mail erfolgen. Weiterlesen...

Podcast des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht: "Expertengespräche" bei Spotify verfügbar

In regelmäßigen Abständen führt Prof. Dr. Christian Wolf mit namhaften Vertretern aus Justiz und Anwaltschaft Expertengespräche über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Rechtspraxis. Die Gespräche werden nun als Podcast bei Soundcloud und Spotify angeboten. Weiterlesen...

Weitere Neuigkeiten

Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät Hannover finden Sie hier.

 


Rückblick

Podiumsdiskussion zu Triage-Problematik mit Frau Prof. Dr. Beck: Aufzeichnung online verfügbar

Frau Prof. Dr. Beck nahm am 16. Juni an einer gemeinsamen Online-Podiumsdiskussion teil, in welcher Vertreterinnen und Vertreter der Medizin, Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaft über die Frage „Wer erhält eine lebensrettende Behandlung und wer nicht, wenn die medizinischen Kapazitäten in einer Krise wie der COVID-19-Pandemie plötzlich nicht mehr ausreichen?“ diskutierten. Die Aufzeichnung dieser ist nun online verfügbar. Weiterlesen...

Online-Symposium zum Thema „Steuerpolitische Folgen der Corona-Krise“

Anlässlich der aktuellen Entwicklungen infolge des Corona-Virus hat der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover e.V. (VFS Hannover) am 2. Juni 2020 sein erstes Online-Symposium zu den steuerpolitischen Folgen der Corona-Krise veranstaltet.

An dem Online-Symposium nahmen als Referenten und Diskutanten der Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön vom Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München sowie Dr. Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. in Berlin teil. Souverän moderierte das Symposium erneut Prof. Dr. Joachim Jahn, Mitglied der Schriftleitung der NJW. Weiterlesen...

 


Anstehende Veranstaltungen

Einen Überblick über alle anstehenden Veranstaltungen finden Sie hier

 


Aktuelle Rechtsprechung

Zur Vorbereitung auf das Examen bietet die Juristische Fakultät mit JurOnlineRep eine Datenbank zur Übersicht über die aktuellste Rechtsprechung mit Examensrelevanz.

Ein paar der jüngsten Entscheidungen finden Sie im folgenden:

  • BGH, Urteile vom 08.07.2020 – VIII ZR 163/18 u.a.
    Mieter, die ihre Wohnung in unrenoviertem Zustand bezogen haben, müssen sich hälftig an den Kosten von Schönheitsreparaturen beteiligen.

  • BGH, Beschluss vom 07.05.2020 – 4 StR 633/19
    Handelt der Angeklagte unter der Vorstellung, die Polizeibeamten seien Repräsentanten eines Scheinstaates, die unberechtigt auf sein Staatsgebiet vorgedrungen waren und getötet werden durften, kann das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bejaht werden.

  • BVerfG, Beschluss vom 23.06.2020 – 1 BvR 1716/17
    Ein Fotograf muss das Bild eines Patienten mit Ebola-Verdacht vor der Weitergabe an die Presse nicht verpixeln. Für eine persönlichkeitsrechtswahrende Unkenntlichmachung ist vielmehr die Presseredaktion verantwortlich.

  • OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.06.2020 – 1 ME 108/19
    Der Begriff der Öffnungszeit einer Gaststätte ist regelmäßig als der Zeitraum zu verstehen, innerhalb dessen sich Gäste auf dem Gaststättengrundstück aufhalten. Demzufolge hat ein Gastwirt, dem per Baugenehmigung der Betrieb einer Gastwirtschaft bis 22.00 Uhr gestattet ist, sicherzustellen, dass nach 22.00 Uhr von seinem Grundstück auch kein Abfahrtverkehr mehr stattfindet.

 


Kontakt

Bei Fragen und Anregungen rund um den Newsletter sowie den Web-Auftritt der Fakultät wenden Sie sich gerne an die Web-Redaktion unter folgender Mail Adresse: web-team@jura.uni-hannover.de

Sie empfangen den zweiwöchigen Newsletter
der Juristischen Fakultät an der
Leibniz Universität Hannover

Tel: +49 511 762 - 8104
Fax: +49 511 762 - 8107

www.jura.uni-hannover.de

Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät:

www.jura.uni-hannover.de/de/news-veranstaltungen


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