Jedes Jahr geraten in Deutschland ca. 2,5 Mio. Menschen in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. In den meisten Fällen werden die Verfahren eingestellt, sei es, dass die polizeilichen Ermittlungen den Verdacht nicht erhärten können, sei es, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte von der Verfolgung unter Opportunitätsgesichtspunkten absehen. Es bleiben jedoch knapp eine Million Menschen, die jedes Jahr einen Strafbefehl erhalten oder nach Durchführung einer Hauptverhandlung von den Gerichten verurteilt werden.
Schwerpunkt 4 knüpft an die sich hier eröffnenden Berufschancen für Jurist*innen an. Den Studierenden wird die Möglichkeit geboten, ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und seiner Grundlagen auszubauen und zu vertiefen. Das Ziel ist es, größeres Verständnis für die Bedeutung der strafrechtlichen Normen und ihre Anwendung in der Praxis zu wecken. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Voraussetzungen und Grenzen des Strafrechts zu erkennen und die Strafgesetze in einem prozessualen Kontext anzuwenden.
Die Ausbildung bleibt dabei nicht auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotsnormen beschränkt, sondern bezieht die Sanktionen und ihre Vollstreckung ebenso mit ein wie die sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse über Kriminalität und Strafe. Die Verknüpfung von materiellem Recht und Prozessrecht, von normativer und empirischer Betrachtung, von Wissenschaft und Praxis ist das besondere Kennzeichen der Ausbildung in der Schwerpunktgruppe 4.
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I. Voraussetzungen
Für eine Teilnahme am Schwerpunkt 4 sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
- erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar
- Erwartet wird weiterhin, dass die Studierenden vor Beginn des Schwerpunktstudiums wenigstens die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene erfolgreich abgeschlossen und sich durch das Gerichtspraktikum sowie den Besuch der beiden Vorlesungen „Strafprozessrecht I und II“ bereits einen fundierten Überblick über den Ablauf des Strafverfahrens verschafft haben.
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II. Fächer
Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind die Fächer Strafverfahrensrecht, Sanktionenrecht, Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Völkerstrafrecht, Europäisches Strafrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht, Technikstrafrecht und Grundlagen des Strafrechts (§ 23 Abs. 5 Satz 1 SPPrO).
Strafverfahrensrecht
- Erkenntnis- und Rechtsmittelverfahren (Vertiefung)
- Anforderungen und Grenzen der Wahrheitserforschung im Strafprozess
- aktuelle Herausforderungen der Strafjustiz
- Bedeutung und Probleme der Strafverteidigung
- Befunde der empirischen Verfahrensforschung
Sanktionenrecht
- Strafzwecke und Straftheorien
- Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Vorgang und Gründe der Strafzumessung im Detail
- Strafrahmenbestimmung und Straffestsetzung
- Strafzumessungsverteidigung sowie Strafzumessung in der Praxis von Tatgerichten und Revisionssenaten
Kriminologie
- Geschichte, Entwicklung, Methoden und Schulen der Kriminologie
- Theorien, Ursachen, Erscheinungsformen, gesellschaftliche Wahrnehmung und Prävention von Kriminalität
- Kriminalstatistiken und Dunkelfeldforschung
- Instanzenforschung
- Kriminalpsychologie, Pönologie und Viktimologie
- Abgrenzung und Verhältnis zu Kriminalistik und Kriminalpolitik
Wirtschaftsstrafrecht
- Umfang und Struktur der Wirtschaftskriminalität
- Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschafts-, insbesondere Unternehmenskriminalität
- wirtschaftsstrafrechtliche Straftatbestände, insbesondere Betrug, Untreue und Korruption.
Jugendstrafrecht
- Anwendungsbereich und Ziele des Jugendstrafrechts; Jugendgerichtsverfassung
- Jugendstrafverfahren
- Reaktionsformen und Rechtsfolgen des JGG
- praktische Herausforderungen des Jugendstrafrechts im Alltag von Justiz und Strafverteidigung
Strafvollzug
- Grundsätze des Strafvollzugs
- Vollzugsziele und Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung
- Rechtsstellung des Strafgefangenen und Rechtsschutzsystem
- empirische Befunde zur Vollzugswirklichkeit
Völkerstrafrecht
- Grundzüge der Geschichte des Völkerstrafrechts
- Grundzüge der Organisationsstruktur internationaler Strafgerichte
- völkerstrafrechtliche Straftatlehre
- allgemeine Strafbarkeitsvoraussetzungen und allgemeine Strafausschließungsgründe
- Tatbestände des Völkerstrafrechts
- Grundzüge des Völkerstrafprozessrechts
Europäisches Strafrecht
- Europa- und völkerrechtlicher Rahmen nationaler Strafrechtspraxis
- Europäische Institutionen in der Strafrechtspraxis
- EU-bedingte Strafrechtsangleichung
Strafrechtsvergleichung
- Methodik der Rechtsvergleichung
- Unterschiede zwischen Strafrechtssystemen
- Unterschiede zwischen Strafprozessrechtsordnungen
Medizinstrafrecht
- ärztlicher Heileingriff als strafbare Körperverletzung
- strafrechtliche Einhegung medizinethischer Konflikte
- strafrechtliche Kriminalitätsbekämpfung im Gesundheitswesen
- Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen
Technikstrafrecht
- Strafbarkeiten und Strafverfolgung im Cyberspace
- strafrechtliche Bewältigung moderner Technologien
Grundlagen des Strafrechts
- Voraussetzungen und Grenzen strafrechtlicher Konfliktbewältigung
- ethisch-moralische Grundlagen von Strafrecht und Strafe
- Methoden strafrechtswissenschaftlicher Begriffs- und Systembildung
- verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Straf- und Strafverfahrensrechts
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III. Lehrveranstaltungen
Strafverfahrensrecht III und IV
- Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (insbesondere Beschuldigter und Verteidiger)
- strafprozessuale Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe (insbesondere Untersuchungshaft und verdeckte Ermittlungen)
- Rechtsbehelfe
- Beweisrecht (Beweisantragsrecht, Beweiserhebungs- und verwertungsverbote)
- Rechtsmittelrecht, insbesondere Revisionsrecht
Probleme der Strafverteidigung I und II
- Vermittlung und Vertiefung spezieller Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafprozessrechts und dessen Interpretation und Anwendung aus der Sicht des Strafverteidigers
- höchstrichterliche Rechtsprechung
- Erörterung typischer Fragestellungen des Strafverteidigers
- Betäubungsmittelsachen, Geldwäsche, Kriminalistik
Sanktionenrecht
- Überblick über Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts einschließlich empirischen Gehalts
- Strafen (Geldstrafe, Freiheitsstrafe)
- Grundsätze der Strafzumessung
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- alternative Sanktionsformen
- aktuelle rechtspolitische Entwicklungen zur Reform des Sanktionssystems
Kriminologie I und II
- Geschichte, Entwicklung, Methoden und Schulen der Kriminologie
- Theorien, Ursachen, Erscheinungsformen, gesellschaftliche Wahrnehmung und Prävention von Kriminalität
- Kriminalstatistiken und Dunkelfeldforschung
- Instanzenforschung
- Kriminalpsychologie, Pönologie und Viktimologie
- Abgrenzung und Verhältnis zu Kriminalistik und Kriminalpolitik.
Wirtschaftsstrafrecht
- Umfang und Struktur der Wirtschaftskriminalität
- Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschafts-, insbesondere Unternehmenskriminalität
- wirtschaftsstrafrechtliche Straftatbestände, insbesondere Betrug, Untreue und Korruption
Medizinstrafrecht
- ärztlicher Heileingriff als strafbare Körperverletzung
- strafrechtliche Einhegung medizinethischer Konflikte
- strafrechtliche Kriminalitätsbekämpfung im Gesundheitswesen
- Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen
Jugendstrafrecht
- Anwendungsbereich und Ziele des Jugendstrafrechts; Jugendgerichtsverfassung
- Jugendstrafverfahren
- Reaktionsformen und Rechtsfolgen des JGG
- praktische Herausforderungen des Jugendstrafrechts im Alltag von Justiz und Strafverteidigung
Strafvollzug
- Grundsätze des Strafvollzugs
- Vollzugsziele und Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung
- Rechtsstellung des Strafgefangenen und Rechtsschutzsystem
- empirische Befunde zur Vollzugswirklichkeit
Weitere Veranstaltungen können dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.
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IV. Leistungsnachweise und Prüfungen
Folgende Leistungen sind im Rahmen des Schwerpunkts 4 zu erbringen:
- Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
- die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen des Strafverfahrensrecht sowie entweder Sanktionenrecht, Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Völkerstrafrecht, Europäisches Strafrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht, Technikstrafrecht oder Grundlagen des Strafrechts (§ 23 Abs. 5 Satz 2 SPPrO)
- Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20-minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
- mündliche Prüfung im Schwerpunkt
Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.
Ansprechperson
30167 Hannover