Der Schwerpunkt Verwaltung umfasst diejenigen Bereiche des Verwaltungsrechts, die für eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung von besonderem Interesse sind. Dafür vertiefen wir die sozusagen klassischen Themen des öffentlichen Rechts (z.B. Polizeirecht und Recht der Geheimdienste, öffentliches Wirtschaftsrecht, Kommunalrecht) und nehmen zusätzlich neue und neueste Entwicklungen der Staatsmodernisierung und der Einbettung Deutschlands in das europäische Mehrebenensystem in den Blick (z.B. Verwaltungswissenschaften, e-Government, KI). Der Schwerpunktbereich bietet damit die Möglichkeit, auf die bereits im Studium erworbenen Kenntnisse aufbauend diejenigen Themenfelder zu erarbeiten und zu vertiefen, die sowohl für eine spätere Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung als auch für die weitere Ausbildung im Rahmen des Referendariats von Bedeutung sind.
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I. Voraussetzungen
Für eine Teilnahme am Schwerpunkt 6 sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- vertieftes Interesse an der Rolle des Staates bei der Gestaltung der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts
- erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
- erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar
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II. Lehrveranstaltungen
Verwaltungswissenschaft I
- Begriff der Verwaltungswissenschaft
- Personal
- Finanzen und Haushalt
Verwaltungswissenschaft II
- Theorie und Praxis der Verwaltungsorganisation
- Aufbau der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
- Steuerung der Verwaltung
- Verwaltungsreform
Datenschutzrecht (und Normen des e-Government)
- Datenschutzgrundverordnung, mit KI
- Datenschutz in Sicherheitsbehörden, v.a. Polizei, Geheimdienste
e-Government
Kommunalrecht II
- Aufbau der Kommunalverwaltung
- Ziele und Mittel der Kommunalaufsicht
- Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
- Grundzüge des Kommunalen Haushaltsrechts
- Demografischer Wandel in den Kommunen
Öffentliches Dienstrecht
- Verfassungsrechtliche Grundlagen
- Unterschiede zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten
- Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
- Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis
Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Grundzüge des europäischen und nationalen Vergaberechts
- Vergabeverfahren
- Rechtsschutz im Vergaberecht
- Grundzüge des Abfallrechts
- EU-Beihilfen- und Preisrecht
Polizei- und Ordnungsrecht II
- Organisation und Zusammenarbeit der Sicherheits- und Ordnungsbehörden
- Befugnisse von Nachrichtendiensten
- Bundespolizei und Zoll
Verwaltung in Hannover
- Exkursionen zu Behörden unterschiedlicher Ebenen in der Landeshauptstadt Hannover und der Umgebung
- Besprechung der Exkursionstermine
Recht der neuen Technologien
- Lektüreseminar mit aktuellen Aufsätzen und Urteilen
- Themen der vergangenen Jahre: künstliche Intelligenz, neueste Entwicklungen im Datenschutzrecht, Regulierung und Kontrolle der Online-Kommunikation
Wissenschafts- und Hochschulrecht
- Wissenschaftsverfassungsrecht, insb.: Wissenschaftsfreiheit
- Grundzüge des Landeshochschulrechts: u.a.: Hochschulorganisationsrecht, Recht des Studiums und der Forschung
- Einflüsse des Europarechts
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III. Leistungsnachweise und Prüfungen
Folgende Leistungen sind im Rahmen des Schwerpunkt 6 zu erbringen:
- Belegung von Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 16 SWS
- die Anfertigung einer Studienarbeit aus einem der Bereiche Verwaltungswissenschaft, Datenschutzrecht, Kommunalrecht II, Öffentlichen Dienstrecht, Vergaberecht, Polizei- und Ordnungsrecht II (§ 23 Abs. 7 Satz 2 SPPrO)
- Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20-minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
- Mündliche Prüfung im Schwerpunkt
Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.
Ansprechpersonen
30167 Hannover
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