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Newsletterausgabe #4 vom 29. Juni 2020

Wieder sind 14 Tage rum und das bedeutet, dass wir Sie zum nächsten Newsletter begrüßen dürfen. In dieser Ausgabe freuen wir uns über ein Editorial von Frau Prof. Dr. Susanne Beck. Dem folgen dann wieder die Neuigkeiten der vergangenen 14 Tage, von denen wir insbesondere hervorheben möchten, dass Sie sich noch bis Mitte Juli als Tutor*in für Erstsemesterstudierende bewerben können. Zum Abschluss finden Sie wieder einen Rückblick, einige Veranstaltungstermine sowie einen kleinen Überblick über aktuelle Rechtsprechung. Wir wünschen eine gewinnbringende Lektüre! Falls Sie den Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie das hier nachholen. — Das Web-Team der Juristischen Fakultät Hannover

Das Medizinstrafrecht vor neuen Herausforderungen?

Liebe Studierende,
liebe Mitglieder der Fakultät,

ist es trotz aller schlechten Nachrichten und psychischen Belastungen dieser weltweiten Krise nicht großartig, dass uns in diesen von physischer Distanz geprägten Zeiten derart viele mediale Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um weiterhin in Kontakt zu bleiben? Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber diese mediale Abfederung der Kontaktbeschränkung ist eines der vielen Dinge, für die ich derzeit dankbar bin. Genauso wie für die vielen Mitarbeitenden auf allen Ebenen, die unsere Fakultät trotz aller täglichen Herausforderungen unermüdlich am Laufen halten, wie zum Beispiel diesen Newsletter, der uns weiterhin mit allen wichtigen Informationen versorgt. 

Dank dieser großartigen Unterstützung von allen Seiten bleibt neben der Lehre auch unsere Forschung möglich. Die Pandemie ändert zwar auch das wissenschaftliche Arbeiten. Tagungen, Vorträge und Summerschools finden gar nicht mehr oder online statt, Team-Meetings auf WebEx werden durch technische Störungen erschwert und natürlich verschieben sich Themen und Schwerpunkte. Aber wir können weiter recherchieren, diskutieren, uns austauschen, nachdenken und schreiben.

Zentrale Themen meines Lehrstuhls sind gerade aktueller denn je: Die (straf-)rechtliche Einhegung der Digitalisierung, die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz, ja, alle rechtlichen Überlegungen zu moderner Technologie werden brisanter; sind es doch nicht zuletzt diese Technologien, die uns helfen könnten, diese Krise zu bewältigen, sei es durch Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kommunikation, sei es als neue Geschäftsfelder, sei es in verschiedenen zentralen medizinischen Fragen. Doch wie die Einführung neuer Medikamente oder Impfstoffe können auch die technologischen Hilfen nicht ohne Reflektion und rechtlich stabilen Rahmen auf die Gesellschaft losgelassen werden. Deshalb muss auch aus strafrechtlicher Perspektive nicht nur über die Grenzen der Technologien, sondern auch über die damit verbundene Neuverteilung von Verantwortung und Rechtssicherheit für die Beteiligten diskutiert werden. Mit derartigen Fragen befassen meine Mitarbeitenden und ich beispielsweise intensiv in den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekten MOBIPAR und vALID.

Aber natürlich sind im Moment vor allem das Medizin(straf)recht und die damit eng verknüpfte Medizinethik von zentraler Bedeutung. Neben aktuellen Fragen zur Einwilligung von Patienten (die etwa relevant werden, wenn ein an Covid19 erkrankter Patient nicht beatmet werden möchte oder wenn die Ärzte bei einem bewusstlosen Covid19-Patienten eruieren müssen, ob eine entsprechende Patientenverfügung auch die aktuelle Situation erfassen sollte) erforschen wir die strafrechtlichen Rahmenbedingungen für neue medizinische Technologien, Methoden, Medikamente und Therapien, etwa das Genome Editing oder den Einsatz von KI im medizinischen Kontext. Diese Überlegungen sind heute ebenfalls von neuer Relevanz mit Blick auf die Notwendigkeit, möglichst schnell einen wirksamen Impfstoff zu entwickeln und in Einsatz zu bringen, neue Medikamente und Therapien zu entwickeln oder existierende Medikamente als Off-Label-Use auch gegen diese neue Erkrankung einzusetzen. Hier stellen sich neben öffentlich-rechtlichen auch strafrechtliche Fragen. Außerdem ist zu diskutieren, ob und unter welchen Bedingungen man sich strafbar macht, wenn man einen anderen Menschen mit dem Corona-Virus infiziert oder wie ein Arzt in Fällen von Ressourcenknappheit entscheiden soll; intensiv diskutiert wurde etwa die „Triage“-Problematik (Lesenswert dazu der Gastkommentar von Professor Hilgendorf bei LTO vom 27. März 2020). Zu dieser Thematik fand kürzlich eine Online-Podiumsdiskussion statt, an der neben Medizinern und Philosophen auch ich teilgenommen habe. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich die Aufzeichnung der Veranstaltung der VolkswagenStiftung anzusehen.

All die erwähnten und noch mehr strafrechtliche Aspekte unserer neuen Normalität besprechen wir dieses Semester in der Vorlesung „Medizinstrafrecht“, sie werden uns aber auch in der Forschung weiterhin beschäftigen. So zeigt sich bereits jetzt, dass uns manche Grundlagenfragen und Debatten immer wieder in neuer Form begegnen und immer wieder neuer Antworten bedürfen (etwa die großen Probleme bei der Sanktionierung von der Rettung eines Lebens unter Aufopferung eines anderen Lebens oder die begrenzten Möglichkeiten des Strafrechts, gegenseitige Rücksichtnahme zu garantieren). Es zeigt sich auch, wie wichtig die rechtswissenschaftliche Lehre und Forschung generell und wie bedeutsam und praxisrelevant gerade die an unserer Fakultät intensiv betriebenen Forschungsbereiche des Medizinrechts und Technikrechts sind.

Passen Sie gut auf sich auf. Ich freue mich schon auf ein baldiges reales Wiedersehen,

herzliche Grüße aus dem Home-Office,

Ihre Susanne Beck

 


Neuigkeiten

Abschluss- und Zusatzprüfungen im Sommersemester 2020

Das Semester neigt sich dem Ende zu und die Klausuren rücken immer näher. Die Termine für die Semesterabschlussprüfungen im Sommersemester 2020 sowie Hinweise dazu, was Sie für das Bestehen der Zwischenprüfung leisten müssen, haben wir deshalb in einer Tabelle zusammengeführt. Die Prüfungsleistungen werden in diesem Semester als Kurzarbeiten angeboten. Weiterlesen...

Gesucht: Tutorinnen und Tutoren für Erstsemesterstudierende

Die Juristische Fakultät bietet im Wintersemester 2020/2021 wieder Tutorien für Studienanfängerinnen und Studienanfänger an, die jeweils durch zwei Studierende höherer Semester geleitet werden. Ziel der Tutorien ist es, die Studierenden im ersten Semester bei der Organisation und bei der Durchführung ihres ersten Semesters zu unterstützen und zu begleiten. Hierfür werden studentische Hilfskräfte für 5 Stunden/Monat als Erstsemestertutorinnen und -tutoren zum 01.10.2020 gesucht. Weiterlesen...

Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Überbrückungshilfe für Studierende

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Studierenden in Notlagen eine Überbrückungshilfe an. Diese kann ab sofort beantragt werden. Die Voraussetzungen der Beantragung sowie alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie hier.

TIB bietet allgemeine Onlinesprechstunde an

Die Technische Informationsbibliothek (TIB) bietet ab sofort bis zu dreimal in der Woche eine Onlinesprechstunde an. Mit diesem neuen Beratungsangebot sollen Universitätsangehörige und Studierende während der Onlinelehre unterstützt werden. Der einstündige Service bietet die Gelegenheit, ohne in die Bibliothek zu kommen, einen Zugang zu professioneller Beratung auch zu individuellen Fragestellungen zu erhalten. Weiterlesen...

Tutoriumspreise für beste Tutorien im Wintersemester 2019/20 verliehen

Üblicherweise findet am Ende jedes Wintersemesters eine Abschlussveranstaltung für das Tutorium I statt, in der die besten Tutorinnen und Tutoren geehrt werden. Trotz coronabedingten Ausfalls der Veranstaltung haben die Tutandinnen und Tutanden durch die Evaluation ihres Tutoriums wieder eine Auszeichnung der besten Tutorien ermöglicht. Weiterlesen...

Weitere Neuigkeiten

Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät Hannover finden Sie hier.

 


Rückblick

Rückblick auf den Willem C. Vis Moot Durchgang 2019/20

Der Vis Moot mal anders – oder: Ende gut, alles gut? Der 27. Durchgang des Willem C. Vis Moot war vieles, doch bestimmt nicht gewöhnlich oder vorhersehbar. Dennoch konnte unser Team – auch ohne die Möglichkeit der mündlichen Verhandlung – beweisen, dass es mit den Unis aus aller Welt mithalten kann. In der Schriftsatzphase wurde es mit dem dritten Platz für die Claimant Memo und einer Honorable Mention für das Respondent Memo aus Hongkong belohnt. Zu dem ausführlichen Bericht samt Bildergalerie gelangen Sie hier.

 


Anstehende Veranstaltungen

Einen Überblick über alle anstehenden Veranstaltungen finden Sie hier

 


Aktuelle Rechtsprechung

Zur Vorbereitung auf das Examen bietet die Juristische Fakultät mit JurOnlineRep eine Datenbank zur Übersicht über die aktuellste Rechtsprechung mit Examensrelevanz.

Ein paar der jüngsten Entscheidungen finden Sie im folgenden:

  • OLG Celle, Urteil vom 12. März 2020 – 11 U 73/19

    Der Beweis eines Bettwanzenbefalls als „Mangel“ i.S.v. § 651i BGB kann durch erst in den letzten Tagen der Reise aufgenommene Lichtbilder von Hautreaktionen sowie einen erst nach der Reise aufgenommenen ärztlichen Befund geführt werden.

  • BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 – III ZB 61/19
    Die Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO ist begründet, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied des Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil zu entscheiden hat.

  • BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 – 1 StR 364/18
    Ein Verbotsirrtum im Sinne von § 17 S. 1 StGB wird nicht durch die Einholung eines Rechtsrats unvermeidbar, der darin besteht, dass ein konsultierter Rechtsanwalt dem Ratsuchenden mitteilt, mehrere Rechtsanwälte hätten die Fragestellung überprüft und ihm zur Untermauerung dieser Behauptung mehrere Blätter zeigt, die er als „Gutachten“ bezeichnet, ohne diese dem Ratsuchenden jedoch zum Lesen zu überlassen.

  • OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2020 – 1 PA 35/20
    § 79 I NBauO ermächtigt Baubehörde zum Anfertigen von Lichtbildern anlässlich einer bauaufsichtlichen Überprüfung.

  • OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juni 2020 – 3 W 88/20
    Datenerhebungen im Sinne der §§ 34, 35 NPO dürfen sich nur auf individualisierte Personen, nicht aber auf Objekte oder Orte beziehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Objekte bzw. Orte Schauplatz wiederholter Straftaten sind.

 


Kontakt

Bei Fragen und Anregungen rund um den Newsletter sowie den Web-Auftritt der Fakultät wenden Sie sich gerne an die Web-Redaktion unter folgender Mail Adresse: web-team@jura.uni-hannover.de

Sie empfangen den zweiwöchigen Newsletter
der Juristischen Fakultät an der
Leibniz Universität Hannover

Tel: +49 511 762 - 8104
Fax: +49 511 762 - 8107

www.jura.uni-hannover.de

Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät:

www.jura.uni-hannover.de/de/news-veranstaltungen


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