Newsletterausgabe #60 vom 10. Oktober 2022
Herzlich willkommen zur ersten Newsletterausgabe im Wintersemester 2022/23. Wie üblich haben wir die Neuigkeiten der vergangenen 14 Tage für Sie zusammengetragen. Dazu gehören diesmal auch zwei neue Beiträge unserer Reihe "Kennst du schon?". Dem folgen eine Liste mit Veranstaltungsterminen und die traditionelle Übersicht mit aktueller, potentiell examensrelevanter Rechtsprechung.
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— Das Web-Team der Juristischen Fakultät Hannover
Neuigkeiten
Wartungsarbeiten: Prüfungsverwaltungssystem jups vorübergehend nicht erreichbar
Das juristische Prüfungsverwaltungssystem jups|online ist aufgrund von dringenden Wartungsarbeiten momentan nicht erreichbar. Das Prüfungsamt kann infolgedessen derzeit keine Zeugnisse und Notenübersichten ausstellen. Weiterlesen...
DAV Jura-Slam 2022 Vorentscheid: Slammmerinnen und Slammer gesucht!
Am 27. Oktober 2022 findet in unseren Räumlichkeiten endlich wieder der Hannover-Vorentscheid des Jura-Slams des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) statt. Dafür werden noch Slammmerinnen und Slammer gesucht. Es winken nicht nur Ruhm und Ehre, für den ersten Platz geht es außerdem nach Berlin – zum großen und einzigartigen Jura-Slam Finale des Deutschen Anwaltvereins! Weiterlesen...
Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 2022/23 als Download verfügbar
Heute startet der Vorlesungsbetrieb des Wintersemesters 2022/23. Einen Überblick über alle Lehrveranstaltungen finden Sie im neuen Vorlesungsverzeichnis, welches ab sofort u.a. als Download zur Verfügung steht. Weiterlesen...
"Leibniz Talents" gesucht: Präsidium zeichnet akademische Leistungen und studienbegleitendes Engagement aus
Das Präsidium der Leibniz Universität Hannover lobt den Preis „Leibniz Talents“ für herausragende Studierende und studentische Gruppen aus. Fremdnominierungen und Selbstnominierungen sind noch bis zum 14. Oktober 2022 möglich. Weiterlesen...
Start ins Studium: Infos für Erstsemesterstudierende im Wintersemester 2022/23
Der Start ins Studium ist mit vielen neuen Herausforderungen verbunden. Damit sich die Erstsemesterstudierenden unter Ihnen schnell zurechtfinden, haben wir nützliche Hinweise zum Ablauf der Einführungsphase zusammengestellt, die Ihnen den Einstieg erleichtern sollen. Weiterlesen...
Weitere Neuigkeiten
Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät Hannover finden Sie hier.
Kennst du schon?
Im Rahmen der Reihe „Kennst du schon?“ möchten wir den jüngeren Studierenden unserer Fakultät unsere Website und die Angebote unserer Fakultät vorstellen.
Die Onlineressourcen für Literatur mit Fernzugriff
Dieser Teil der Reihe „Kennst du schon?“ widmet sich den Onlineressourcen für Literatur mit Fernzugriff. Im Angebot der Technischen Informationsbibliothek (TIB) gibt es nämlich eine Vielzahl von elektronischen Literaturressourcen, auf die Sie auch von zu Hause aus zugreifen können. Weiterlesen...
Das Mobilitätsangebot mit dem Semesterticket
Nahverkehr, Regionalverkehr und Bikesharing: In einem weiteren Teil unserer Reihe wollen wir Ihnen das Mobilitätsangebot mit dem Semesterticket vorstellen. Weiterlesen...
Weitere Beiträge der Reihe
Alle Beiträge der Reihe "Kennst du schon?" finden Sie hier.
Anstehende Veranstaltungen
Einen Überblick über alle anstehenden Veranstaltungen finden Sie hier.
Aktuelle Rechtsprechung
Zur Vorbereitung auf das Examen bietet die Juristische Fakultät mit JurOnlineRep eine Datenbank zur Übersicht über die aktuellste Rechtsprechung mit Examensrelevanz. - BGH, Urteil vom 31.08.2022 – VIII ZR 132/20
Die mietrechtliche Verjährung beginnt gem. § 548 BGB erst mit der Wohnungsrückgabe, sodass ein Schadensersatzanspruch des Vermieters vor Rückgabe der Mietsache nicht verjähren kann, auch wenn bereits mehr als 30 Jahre vom schadensauslösenden Ereignis an im laufenden Mietverhältnis vergangen sind. - OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.07.2022 – 11 U 7/21
Einem Fahrzeughalter steht keine Nutzungsentschädigung für ein unfallbedingt reparaturbedürftiges Fahrzeug zu, sofern ihm eine zumutbare Alternative für das verunfallte Fahrzeug zur Verfügung stand. - BGH, Urteil vom 02.02.2022 – 2 StR 41/21
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB kann der Täter eines versuchten Delikts strafbefreiend vom Versuch zurücktreten, wenn er freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt. - BVerwG, Urteil vom 24.05.2022 – BVerwG 6 C 9.20
Infrastrukturelle Einrichtungen eines als Versammlung zu beurteilenden Protestcamps unterfallen dem unmittelbaren Schutz durch Art. 8 GG, sofern sie eine inhaltliche Verbindung zur angestrebten Meinungskundgabe der Versammlung aufweisen oder für die konkrete Veranstaltung logistisch notwendig sind und zu ihr in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen.
Kontakt
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